Der Ortsteil Mahlsdorf-Nord, ein sehr grüner, gepflegter und attraktiver Standort im Berliner Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die verkehrsgünstige Lage des Baugrundstücks macht eine Kombination von Wohnen und Gewerbe sehr gut möglich. Denkbar ist ein neuer Standort für Ihr gut sichtbares und erreichbares Gewerbe oder ein Mehrfamilienhaus als neues Zuhause für mehrere Familien mit Blick vom grünen "Berliner Balkon".
In Berlin - Mahlsdorf ist in den letzten Jahren eine sehr gut entwickelte Infrastruktur entstanden - öffentliche Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe und sind fußläufig erreichbar. Unweit entfernt liegt das Krankenhaus Kaulsdorf mit umfassender ärztlicher Versorgung.
Das Objekt selbst befindet sich südlich vom S-Bahnhof Mahlsdorf. Dieser ist, so wie Bus und Straßenbahn, fußläufig erreichbar.
In die Berliner City gelangt man sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Pkw (über die B1/5), schnell und bequem.
Zum Autobahnring A 10 mit der Ab-/Auffahrt Hellersdorf gelangt man in ca.15 Fahrminuten.
Die offene Bauweise, überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch einigen Mehrfamilienhäusern, eingebettet in großzügigen Grünflächen, ist typisch für Mahlsdorf.
Sie finden hier die Nähe zur Großstadt mit all ihren Vorteilen und ein sehr grünes Umfeld mit entsprechend hohem Wohn- und Erholungswert.
Die nahegelegenen Kaulsdorfer Seen, das Landschaftsschutzgebiet Wuhletal, sowie das nahegelegene Erpetal mit Wald und Wiesen bieten viele Möglichkeiten für lange Spaziergänge und Fahrradtouren.
Wir bieten Ihnen ein schönes, großes Grundstück in Mahlsdorf-Nord mit insgesamt 2.224 m² und einer Breite von ca. 40 m an.
Es ist ideal für eine Bebauung mit einem oder mehreren Baukörpern als Wohnhaus oder Gewerbeobjekt zu nutzen. Der vorhandene Bewuchs und die geringe Bebauung sind mit wenig Aufwand zu beräumen.
Das voll erschlossene Grundstück grenzt zur Vorderseite an eine Hauptstraße und zur Rückseite an einen öffentlichen Weg (keine Durchgangsstraße) an.
Das Grundstück ist aktuell mit kleinem Baukörper bebaut, der für die Neubebauung abgerissen werden kann.
Erschließung:
Strom, Wasser, Abwasser und Telefon sind auf dem Grundstück vorhanden, Erdgas liegt straßenseitig an.
Nach § 34 Baugesetzbuch richtet sich die Bebaubarkeit des Grundstücks nach der Nachbarbebauung (EFH, ZFH, MFH). Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Wohnungsbau und Gewerbe in Kombination wären auch denkbar. Die konkrete Bebaubarkeit ist im Zuge eines Bauantrages bzw. einer Bauvoranfrage zu klären.
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